Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VD-Digital
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen VD Digital und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 VD Digital bietet ihren Kunden Leistungen in den Bereichen Social Media Management, Content Creation, Webdesign sowie strategische Markenentwicklung und -gestaltung an. Der genaue Leistungsumfang wird individuell zwischen VD Digital und dem Kunden vereinbart.
1.3 VD Digital schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen ab, sondern richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Freiberufler und Institutionen.
1.4 VD Digital ist berechtigt, Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben. Diese Subunternehmer dürfen wiederum weitere Subunternehmer einsetzen. VD Digital bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden. Subunternehmer werden nur eingesetzt, sofern dies den berechtigten Interessen des Kunden nicht widerspricht.
1.5 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und berechtigt ist, verbindliche Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung abzugeben.
1.6 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn VD Digital deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde stellt VD Digital alle benötigten Texte, Bilder und sonstigen Inhalte für die Projektumsetzung zur Verfügung und garantiert, dass diese keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. VD Digital weist darauf hin, dass sie keine Rechtsberatungsleistungen anbieten und nicht verpflichtet oder berechtigt sind, die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells des Kunden oder der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (z. B. Layouts, Grafiken, Texte) zu prüfen. Insbesondere werden keine Markenrecherchen oder Schutzrechtskollisionsprüfungen durchgeführt. Der Kunde trägt die Verantwortung für Weisungen, die er VD Digital erteilt.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass seine Vorgaben und Weisungen mit geltendem Recht übereinstimmen.
2.3 Sofern der Kunde kein Material (z. B. Grafiken, Videos) für die Umsetzung eines Projekts bereitstellt und keine weiteren Vorgaben macht, ist VD Digital berechtigt, Bildmaterial von Stockfoto-Dienstleistern zu verwenden oder Platzhalter einzusetzen. Die Kosten für verwendetes Material trägt der Kunde.
2.4 Wenn für bestimmte Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, diesen vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. VD Digital wird einen entsprechenden Vertrag bereitstellen.
2.5 VD Digital haftet nicht für Verzögerungen oder Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen.
2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist VD Digital berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Kosten für Stockfotos, zusätzlichen Zeitaufwand) in Rechnung zu stellen.
3. Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtheft
3.1 Gegenstand und Vertragsart VD Digital entwickelt Websites und Online-Shops basierend auf den technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Diese Verträge sind Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB. Der Leistungsumfang umfasst grundsätzlich die vollständige Erstellung einer Website oder eines Online-Shops. Abweichende Leistungen, wie die Entwicklung von Teilbereichen oder speziellen Programmierungen, können individuell vereinbart werden. Eine SEO-Optimierung wird nur erbracht, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist.
3.2 Lastenheft als Grundlage die von VD Digital zu erbringenden Leistungen basieren auf den vertraglichen Vereinbarungen und einem vom Kunden erstellten Lastenheft. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Materialien (Texte, Grafiken, Vorgaben etc.) zeitnah bereitzustellen. Eine Prüfung der Inhalte auf ihre rechtliche Konformität oder Eignung wird nicht durch VD Digital vorgenommen.
3.3 Prüfung des Lastenhefts VD Digital wird das Lastenheft hinsichtlich Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Machbarkeit prüfen. Sollte VD Digital feststellen, dass die Vorgaben nicht geeignet sind, wird der Kunde umgehend darüber informiert und es wird ein Vorschlag zur Anpassung unterbreitet. Der Kunde ist verpflichtet, auf etwaige Änderungsvorschläge von VD Digital innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Stellung zu nehmen. Sobald beide Parteien sich über das Lastenheft einig sind, wird es Bestandteil des Vertrages.
3.4 Pflichtenheft und Umsetzung Basierend auf dem Lastenheft erstellt VD Digital ein Pflichtenheft, das die technische und gestalterische Umsetzung beschreibt. Nach Fertigstellung wird das Pflichtenheft dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Änderungswünsche können bis zu zwei Alternativvorschläge nach sich ziehen. Sollte der Kunde mit den Vorschlägen von VD Digital nicht einverstanden sein, kann er das Vertragsverhältnis gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind bereits entstandene Kosten zu begleichen.
3.5 Leistungsumfang Die von VD Digital zu erbringenden Leistungen sind auf das im abgenommenen Pflichtenheft beschriebene Projekt beschränkt. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen des Pflichtenhefts bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.6 Programmierung und Umsetzung Nach Abnahme des Pflichtenhefts wird VD Digital die Website oder den Online-Shop unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorgaben entwickeln. Die Agentur sorgt dafür, dass die Seiten ein angemessenes Antwortzeitverhalten aufweisen.
3.7 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Daten (Texte, Grafiken, Vorlagen etc.) sowie Systemumgebungen zeitnah zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden führen nicht zu einer Haftung von VD Digital.
3.8 Zeitplan und Übergabe VD Digital stellt dem Kunden einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung, der Teil des Vertrages wird. Die Übergabe der fertigen Website oder Teile davon erfolgt bis zum vereinbarten Termin.
3.9 Quellcode und Dokumentationen Nach Abschluss des Projekts stellt VD Digital dem Kunden Quellcodes sowie notwendige Dokumentationen zur Verfügung.
3.10 Testphase Nach Abschluss des Projekts kann eine Testphase von bis zu sechs Wochen vereinbart werden, in der der Kunde etwaige Fehler melden kann. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase erfolgt die Abnahme der Website oder des Online-Shops durch den Kunden.
3.11 Mängelansprüche und Verjährung Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, abweichend von § 634a Abs. 1 BGB.
3.12 Vergütung Die Vergütung für die von VD Digital erbrachten Leistungen wird individuell vereinbart. Gesetzliche Vorschriften gelten ergänzend.
3.13 Wartungs- und Pflegeleistungen Wartungs- und Pflegeleistungen sind nicht Teil des Standardvertrags. Diese können nach Vereinbarung erfolgen, andernfalls ist der Kunde selbst für die Aktualisierung und Instandhaltung der Website oder des Online-Shops verantwortlich.
3.14 Verwendung des Projekts für Eigenwerbung Der Kunde erteilt VD Digital ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt als Referenz in der Eigenwerbung zu verwenden.
4. Website Erstellung mit agilen Methoden
4.1 Geltungsbereich und Vertragsart Dieser Abschnitt gilt für die Webseitenerstellung unter Verwendung agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung der Website auf Basis agiler Vorgehensweisen. Falls jedoch ausdrücklich eine Erstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gelten die Regelungen aus dem vorherigen Abschnitt anstelle dieses Paragraphen. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB bleiben unverändert. Eine SEO-Optimierung wird nur dann erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Gegenstand des Vertrags Gegenstand von Verträgen zur Webseitenerstellung zwischen VD Digital und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. Einbindung neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen), unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Diese Verträge sind Werkverträge gemäß den §§ 631 ff. BGB.
4.3 Vertragsabschluss und Angebotsprüfung Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen werden im individuell abgeschlossenen Vertrag zwischen VD Digital und dem Kunden festgelegt. Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage an VD Digital mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Webseiten-Inhalte (z. B. gestalterische Elemente wie Bilder, Layouts, Logos). Diese Anfrage dient als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von VD Digital. VD Digital prüft die beschriebenen Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Machbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf Grundlage der Kundenanforderungen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
4.4 Rechtliche Prüfungen und zusätzliche Leistungen Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, Tools (z. B. Statistik), Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) oder die Bereitstellung von Entwicklungs-, Anwendungs- oder anderen Dokumentationen werden von VD Digital nur dann übernommen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
4.5 Mitwirkung des Kunden Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Änderungswünsche einbringen, soweit diese im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Solche Änderungen werden nur dann Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, wenn beide Parteien diesen Änderungen schriftlich (per E-Mail, Telefax o. Ä.) zustimmen.
Abgesehen davon ist VD Digital nur verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Funktionen und Dienstleistungen zu liefern. Weitere Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.6 Musterseiten und Gestaltungsvorschläge Das Angebot von VD Digital kann eine "Musterseite" oder einen "Online-Gestaltungsvorschlag" enthalten, deren Format und Inhalte von VD Digital nach eigenem Ermessen ausgewählt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Kommt es zu keiner Einigung auf Basis der Musterseite oder des Gestaltungsvorschlags, kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der Musterseite, des Gestaltungsvorschlags oder deren Quellcodes, Kopien oder ähnlicher Materialien. Vom Kunden behaltene Kopien sind zu löschen oder an VD Digital zurückzugeben.
4.7 Abnahme der Website Sobald die Website fertiggestellt ist, wird VD Digital den Kunden zur Abnahme der Website auffordern.
4.8 Datenbereitstellung durch den Kunden Der Kunde stellt VD Digital alle für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Beginn des Auftrags in geeigneter Form zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann VD Digital dem Kunden den entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.
4.9 Übergabe von Materialien und Dokumentationen Nach Fertigstellung und Abnahme der Website (oder einzelner Teile davon) erhält der Kunde von VD Digital – sofern individuell vereinbart – alle relevanten Grafiken, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen sowie Handbücher zu verwendeten Drittmodulen per E-Mail.
4.10 Vergütung der Website-Erstellung Die Vergütung für die Website-Erstellung wird individuell im Vertrag festgelegt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4.11 Hosting durch Drittanbieter Sollte der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von VD Digital, sondern von Drittanbietern in Anspruch nehmen, übernimmt VD Digital keine Verantwortung für die Serverkonfiguration, Datenleitungen oder die Verfügbarkeit der Website.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
5.1 Wartungs- und Pflegeleistungen Nach der Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile kann VD Digital dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Dies schließt auch die Wartung von Drittwebseiten ein. Eine Verpflichtung zur Wartung oder Pflege besteht jedoch nicht, und
der Kunde ist nicht verpflichtet, die zusätzlichen Leistungsangebote von VD Digital in Anspruch zu nehmen. Etwaige Wartungsvereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand individueller Vereinbarungen.
5.2 Inhalt der Wartungsvereinbarung Der Inhalt der Wartungsverträge umfasst die Behebung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Website, um sicherzustellen, dass sie in gängigen Webbrowsern in deren jeweils aktueller Version korrekt funktioniert. Weitere Details, wie etwa regelmäßige Wartungsintervalle, können individuell vereinbart werden.
5.3 Voraussetzungen für Wartung und Kompatibilität Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von VD Digital kompatibel sind. Kompatibilitätsprobleme können insbesondere durch veraltete Komponenten oder durch eigenständige Änderungen des Kunden auftreten. Sollte eine Kompatibilität nicht gegeben sein, ist der Kunde verpflichtet, diese selbst zu gewährleisten (z. B. durch Updates) oder VD Digital gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen.
5.4 Haftungsausschluss für Funktionsstörungen VD Digital haftet nicht für Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder durch Fehler entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich von VD Digital liegen. Die Regelungen unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5.5 Technische Wartung Die Wartungsleistungen beinhalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich die technische Wartung und nicht die inhaltliche Aktualisierung der Website. Insbesondere ist VD Digital nicht für die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung verantwortlich.
6. Content Marketing
6.1 Professionelles Content Marketing VD Digital bietet seinen Kunden professionelles Content Marketing, einschließlich Texterstellung und Copywriting, an. Die Abrechnung sowie die Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
6.2 Erstellung und Freigabe der Texte Die Inhalte der Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kunden. Nach Fertigstellung des vereinbarten Textes wird VD Digital diesen zur Durchsicht und Freigabe an den Kunden senden. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen über die vereinbarten Schleifen hinaus, werden diese zusätzlich berechnet.
6.3 Veröffentlichung von Texten Sofern VD Digital mit der Veröffentlichung der Texte in öffentlichen Medien (z. B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird VD Digital nur die vom Kunden freigegebenen Texte publizieren. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet VD Digital nur nach den Bestimmungen unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
7. Webhosting und Domainregistrierung
7.1 Webhosting- und Domainregistrierungsleistungen VD Digital bietet seinen Kunden, insbesondere als Zusatzoption zur Website-Erstellung, auch Webhosting- und Domainregistrierungsdienste an. Der spezifische Leistungsumfang (z. B. Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate) wird in individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien festgelegt. VD Digital ist berechtigt, zur Erbringung von Hosting-Diensten Leistungen Dritter hinzuzuziehen.
7.2 Verwaltung und Administration Sofern nichts anderes vereinbart, übernimmt VD Digital im Falle einer Beauftragung als Hosting-Provider die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbereich des Hostingsystems.
7.3 Verfügbarkeit der Server Die von VD Digital für das Hosting verwendeten Server haben eine Verfügbarkeit von mindestens 99% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen, die von VD Digital nicht beeinflusst werden können (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme), nicht erreichbar sind.
7.4 Zuweisung einer IP-Adresse Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine feste IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Änderungen aufgrund technischer oder rechtlicher Anforderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
7.5 Verantwortung für Zugangsdaten Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten, die ihm von VD Digital zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für den Missbrauch durch Dritte ist der Kunde verantwortlich, soweit dieser Missbrauch von ihm zu vertreten ist.
7.6 Datensicherung Der Kunde muss regelmäßig Sicherungskopien seiner gehosteten Daten anfertigen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er VD Digital oder einen anderen fachlich geeigneten Dritten mit der Sicherung zu beauftragen. Für Datenverluste, die aufgrund unzureichender Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
7.7 Domainregistrierung Nimmt der Kunde Domainregistrierungsdienste von VD Digital in Anspruch, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
7.7.1 Das Vertragsverhältnis zur Registrierung der jeweiligen Domain kommt direkt zwischen dem Kunden und der entsprechenden Domainvergabestelle oder dem Registrar zustande. VD Digital agiert lediglich als Vermittler und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Domain. 7.7.2 Der Kunde trägt die vollständige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf etwaige Rechtsverletzungen ist nicht Bestandteil der Leistungen von VD Digital. 7.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen. VD Digital wird den Kunden auf etwaige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Registrierung hinweisen.
8. Printdesign
8.1 Leistungsgegenstand von Designaufträgen im Printbereich Der Gegenstand von Designaufträgen im Printbereich zwischen VD Digital und ihren Kunden umfasst die Entwicklung der gestalterischen Vorgaben für Printprodukte, wie z.B. Banner, Postgrafiken, Plakate, Flyer, Fahrzeug- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Designs. Diese Aufträge stellen Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB dar. Abweichende Leistungsumfänge können individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
8.2 Anfrage und Angebot Die im Vertrag vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Absprache zwischen VD Digital und dem Kunden. Zu Beginn stellt der Kunde eine Anfrage, in der er seine Wünsche und Anforderungen so genau wie möglich beschreibt. Diese Anfrage ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch VD Digital. VD Digital prüft die Anfrage auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Erst mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.
8.3 Briefing und Anpassungen Nach Vertragsabschluss werden die Anforderungen des Kunden gegebenenfalls in einem weiteren Briefing besprochen und konkretisiert. Kundenwünsche können zu diesem Zeitpunkt eingebracht werden, sofern sie im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Falls nötig, kann ein Rebriefing vor der Fertigung des Designgegenstands erfolgen. Änderungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien in Textform zustimmen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist VD Digital nur zur Lieferung der im Vertrag festgelegten Leistungen verpflichtet. Weitere Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
8.4 Abnahme des Werks Sobald das Design fertiggestellt ist, wird VD Digital den Kunden zur Abnahme auffordern.
8.5 Korrekturschleifen und Änderungen Sofern nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Möchte der Kunde darüber hinaus Änderungen vornehmen, trägt er die Mehrkosten.
8.6 Verfügbarkeit von benötigten Materialien Voraussetzung für die Ausführung des Auftrags ist, dass der Kunde VD Digital sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Materialien (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Auftragsbeginn in vollständiger und geeigneter Form zur Verfügung stellt. Verzögerungen aufgrund einer verspäteten Lieferung von benötigten Materialien durch den Kunden sind nicht von VD Digital zu vertreten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann VD Digital den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
8.7 Vergütung Die Vergütung wird individuell zwischen den Parteien vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.8 Druckdateien und Nutzungsrechte Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, schuldet VD Digital bei der Erstellung von Printdesigns neben den vertraglich festgelegten Leistungen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von bearbeitbaren Dateien (z.B. Word, InDesign, Illustrator o.ä.).
9. SEO Marketing und SEA Kampagnen
9.1 SEO-Marketing VD Digital bietet ihren Kunden umfassende Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen dieser Dienstleistung verpflichtet sich VD Digital ausschließlich zur Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein konkretes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nur dann geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Beide Parteien können die Marketing-Dienstleistungen mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellen.
9.2 SEA-Kampagnen VD Digital bietet außerdem Dienstleistungen im Bereich SEA (Search Engine Advertising) an. Im Rahmen der SEA-Kampagnen übernimmt VD Digital ausschließlich die Aufgabe, dem Kunden Vorschläge für werbewirksame Keywords zu unterbreiten und, nach Freigabe des Kunden, die Schaltung von Werbeanzeigen durchzuführen. Auch diese Dienstleistung fällt unter §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in den Google-Ergebnissen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht garantiert, es sei denn, dieses Ergebnis wurde ausdrücklich zugesichert. Neben dem
Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung hat VD Digital auch einen Anspruch auf Aufwendungsersatz bezüglich der Kosten für die bezahlten Anzeigen. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Keywords, insbesondere in Bezug auf Markenrechte Dritter, sowie deren Freigabe vor der Durchführung der Kampagne, liegt beim Kunden.
10. Social Media Marketing
10.1 Technische Unterstützung für Social Media Präsenz VD Digital bietet seinen Kunden technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen an. Wenn der Kunde diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt, schuldet VD Digital ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Seiten und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte.
10.2 Verantwortung für Inhalte Die Auswahl der Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) liegt ausschließlich beim Kunden. VD Digital prüft diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass VD Digital nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte VD Digital in Einzelfällen feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, behält sich VD Digital das Recht vor, das Einstellen solcher Inhalte zu verweigern.
10.3 Ghost Posting und Inhaltserstellung Neben der Erstellung der Social-Media-Seiten kann auch das Posten im Namen des Kunden (sogenanntes Ghost Posting) vereinbart werden. In diesem Fall ist VD Digital in der inhaltlichen Ausgestaltung der Beiträge frei, sofern keine spezifischen Vorgaben des Kunden bestehen. Es besteht keine Verpflichtung von VD Digital, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies fällt unter die Verantwortung des Kunden als Betreiber der Social-Media-Präsenz. Der Kunde bleibt allein der Dienstanbieter im Sinne von § 10 TMG. Die Details hierzu sind individuell zu regeln.
10.4 Auftragsverarbeiter Im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Präsenzen ist VD Digital lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.
11. Video und Fotografie
11.1 Erstellung von Videos und Fotografien VD Digital erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Detail vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen VD Digital und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch VD Digital dar. VD Digital prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit,
insbesondere auf die Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
11.2 Künstlerische Freiheit und Leistungsumfang Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Beide Parteien erkennen an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Leistung darstellt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. VD Digital schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach seiner eigenen Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11.3 Korrekturschleifen und Änderungen Sofern nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen zur künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Möchte der Kunde darüber hinausgehende Änderungen, trägt er die zusätzlichen Kosten.
11.4 Einwilligung und Rechte der abgebildeten Personen Sollte der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellen (z. B. Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass diese Personen in die Nutzung der Aufnahmen eingewilligt haben. Der Kunde sorgt insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen.
11.5 Abnahme des Werks Sobald das vereinbarte Werk fertiggestellt wurde, fordert VD Digital den Kunden zur Abnahme des Werks auf.
11.6 Urheberrechtsvermerk Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, kann VD Digital verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
11.7 Herausgabe von Rohdaten Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur die fertig bearbeiteten Aufnahmen für den jeweiligen Einsatzzweck. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten oder bearbeitbarer Dateien (RAW-Dateien o. ä.) hat der Kunde nicht.
12. Preise und Vergütung
12.1 Abrechnung und Abschlagszahlungen Für laufende Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis, wobei jede angefangene 15 Minuten als volle Einheit berechnet wird. Bei Werkverträgen (z. B.
Webseitenerstellung) ist VD Digital berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
12.2 Skonto und gesetzliche Vorschriften Ein Skonto wird nicht gewährt. Ansonsten finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
12.3 Preisanpassung VD Digital ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig anzupassen, sofern ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden werden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Preisanpassung per E-Mail informiert. Sofern der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Anpassung als erteilt. Die Benachrichtigung wird auf die Frist und die möglichen Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Sollte der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung außerordentlich kündigen.
13. Abnahme
13.1 Abnahme der Werkleistung Sofern eine Werkleistung vereinbart wurde, kann VD Digital die Abnahme in schriftlicher Form verlangen. Eine schriftliche Abnahme ist jedoch nur erforderlich, wenn VD Digital den Kunden ausdrücklich dazu auffordert. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Abnahme bleiben davon unberührt. Die Frist für die Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, es sei denn, besondere Umstände erfordern eine längere Frist, über die VD Digital den Kunden in diesem Fall gesondert informieren wird. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung des Kunden oder wird die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
14. Mangelgewährleistung
Ein unerheblicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt VD Digital. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und andere Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Fristverkürzung gilt jedoch nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch VD Digital beruhen. Die Verjährung wird nicht neu begonnen, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzleistung erbracht wird. Abgesehen davon bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung unberührt.
15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Soweit in diesen AGB oder anders vereinbart keine abweichenden Regelungen bestehen, haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungs- und Webhosting-Verträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sich dieser
automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung, und Erwähnungsrecht
16.1 VD Digital räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung des Auftrags ein einfaches Nutzungsrecht an den jeweiligen Arbeitsergebnissen und/oder Quellcodes zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien durch eine individuelle Vereinbarung festgelegt werden.
16.2 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erteilt der Kunde VD Digital ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zu Zwecken der Eigenwerbung (z.B. Referenzen und Portfolio) öffentlich darzustellen. Insbesondere ist VD Digital berechtigt, in Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen und sich als Urheber zu kennzeichnen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
16.3 Zudem ist VD Digital berechtigt, ihren Namen mit einer Verlinkung im Footer und Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
17. Vertraulichkeit
VD Digital verpflichtet sich, alle Geschäftsvorgänge, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte sowie alle weiteren Unterlagen, die Filme, Hörspiele oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen enthalten.
VD Digital sorgt dafür, dass diese Geheimhaltungspflicht auch sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (wie z.B. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.) auferlegt wird, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt unbegrenzt und bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages weiterhin bestehen.
18. Haftung/Freistellung
18.1 Haftung
Die Haftung von VD Digital für Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet VD Digital nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei der Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Die oben genannte Haftungsregelung gilt ebenfalls für die Haftung von VD Digital für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
18.2 Freistellung
Der Kunde stellt VD Digital von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen VD Digital aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht geltend gemacht werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Anwendbares Recht
Die zwischen VD Digital und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von VD Digital als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
19.3 Künstlersozialkasse
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Diese gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgelegt ist, muss vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden. VD Digital hat keinen Einfluss auf die Höhe und den Umfang dieser Abgabe. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags liegt allein beim Kunden.
19.4 Änderungen der AGB
VD Digital ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Wenn der Bestandskunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle eines Widerspruchs ist VD Digital berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder dessen Ausbleibens hinweisen.
Stand: Dezember 2024